CO2-Bepreisung

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Die CO2-Bepreisung ist ein Instrument der Energiepolitik, das zur Reduktion von klimaschädlichen CO2-Emissionen beitragen soll, indem es die Kosten für die Verursacher von CO2-Emissionen erhöht. Da die Kosten für zum Beispiel kohlenstoffhaltige Brennstoffe oft wesentlich niedriger sind als die durch die Emissionen verursachten externen Kosten, entstehen falsche Anreize, die insgesamt mehr Schäden verursachen als sie Nutzen bringen. Dem wird versucht, durch eine geeignete CO2-Bepreisung entgegenzuwirken. Billiger Kohlestrom ist ein gutes Beispiel für das Fehlen einer ausreichenden CO2- Bepreisung.

Formen der CO2-Bepreisung

Eine CO2-Bepreisung kann auf ganz verschiedene Weisen erfolgen:

  • CO2-Steuer (seit 1.1.2021 Einführung für Erdgas als BEHG-Umlage)
  • Seit 2021 wird der CO2-Preis kontinuierlich angehoben. Die letzte Erhöhungsstufe ist für 2026 vorgesehen. Danach soll es eine freie Preisbildung im Emissionshandel geben. Dies ist die Staffelung:
    – 2021 betrug der CO2-Preis pro Tonne 25 Euro.
    – 2022 und 2023 betrug der CO2-Preis pro Tonne 30 Euro.
    – 2024 beträgt der CO2-Preis pro Tonne 45 Euro.
    – 2025 wird der CO2-Preis pro Tonne 55 Euro betragen.
    – 2026 wird der CO2-Preis pro Tonne zwischen 55 und 65 Euro betragen.

  • Emissionshandelssystem
  • Einbezug anderer klimaschädlicher Gase

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