Grundversorger

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Als Grundversorger wird das Energieversorgungsunternehmen bezeichnet, das über die Mehrzahl der Haushaltskunden in einem Netzgebiet verfügt.

Der Grundversorger unterliegt der Pflicht, alle Haushalte mit Strom oder Gas zu versorgen, die dieses wünschen, außer in bestimmten wirtschaftlich unzumutbaren Fällen. Hierbei gelten standardmäßig die jeweiligen allgemeinen Bedingungen der Versorgung.

Wenn ein Kunde durch Stromanbieterwechsel einen anderen Versorger gewählt hat, fällt die Versorgung automatisch an den Grundversorger zurück, wenn beispielsweise der andere Versorger durch Konkurs ausfällt.

Für die Ablesung der Strom- bzw. Gaszähler ist der lokale Netzbetreiber zuständig, in dessen Eigentum die Zähler auch sind.

Spezielle Stromtarife für Elektroheizungen oder Elektrowärmepumpen waren früher meist nur beim Grundversorger möglich, da dieser quasi auch oft der Netzbetreiber ist und somit auch die Rundsteuerung betreibt, mit der diese Geräte z. B. nachts aktiviert und tagsüber (zumindest stundenweise) abgeschaltet werden. Dies hat sich inzwischen aber geändert; auch im Heizstrom-Sektor gibt es Alternativen zum Grundversorger, also auch einen Wettbewerb.

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