Die Bundesregierung hat eine Reform beschlossen, die der Bundesnetzagentur erweiterte Kompetenzen verleiht. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Netzentgelten. Das ist ein wichtiger Schritt, mit dem nationales Recht an EU-Recht angepasst wird. Doch nicht nur aus rechtlicher Perspektive ist diese Reform entscheidend, auch viele Bürgerinnen und Bürger, die derzeit überdurchschnittlich belastet werden, haben sehnlichst darauf gewartet.
So werden Netzentgelte bisher verteilt
Grundsätzlich gilt, dass sogenannte Netzentgelte für die Nutzung von Energienetzen fällig werden. Diese fließen als Bestandteil in die Gas- und Strompreise ein. Das ist auch nachvollziehbar, strittig ist allerdings bisher, wie sich die Höhe der Netzentgelte zusammensetzt bzw. wie Kosten verteilt werden.
Da der Ausbau erneuerbarer Energien auch einen Ausbau des Stromnetzes bedeutet – der Strom muss schließlich transportiert werden – sind die Netzentgelte in Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien tendenziell höher als in anderen Gebieten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen die vollen Investitionskosten, die in das neue Stromnetz geflossen sind. Betroffen sind vor allem Regionen im Norden und Osten des Landes. Dass dies zu Unmut führt, braucht nicht weiter erklärt zu werden. Aus diesem Grund hat der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bereits im Sommer 2023 eine Strompreisreform angekündigt, die zu niedrigeren Gebühren in Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien führen soll. Die aktuelle Reform legt dafür den Grundstein.
Neu: Der Stromnetzausbau soll gemeinschaftlich finanziert werden
Zukünftig entfallen dank der Reform die gesetzgeberischen Vorgaben in den Bereichen Netzentgelt und Netzzugang. Die Bundesnetzagentur legt diese dann selbst fest und hat auch bereits ein mehrstufiges Konzept vorgelegt, das einen Ausgleich herbeiführen soll. Konkret sollen die Netzentgelte in den Regionen sinken, in denen diese in den letzten Jahren aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien stark gestiegen sind. Das wird möglich, indem die Kosten auf alle Stromverbraucher bundesweit verteilt werden – eine faire Verteilung. Das bedeutet aber auch, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus den Regionen, die bisher nicht von steigenden Netzentgelten betroffen waren, mit einer leichten Erhöhung zu rechnen haben.
Möglich wird die Umverteilung der Investitionskosten durch eine Umlage gemäß Paragraf 19 der Stromnetz-Entgeltversorgung, die im Übrigen bereits Teil des Strompreises ist. Diese entlastet bisher allerdings nur große industrielle Abnehmer.
Fazit
Die Reform der Netzentgelte ist richtig und wichtig. Die bestehenden Unterschiede in den Netzentgelten würden sich nämlich zukünftig durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien noch verschärfen, da bestimmte Regionen prädestinierter als Standort für zum Beispiel Windenergie sind als andere. Ein Investitionsstopp, der verheerend für den Klimaschutz wäre, kann dadurch verhindert werden.